Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
HFINTAX GmbH
HFINTAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Kaltenmoserstraße 38
82362 Weilheim
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für alle Verträge zwischen der HFINTAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend „HFINTAX“) und ihren Auftraggebern. (2) Sie gelten auch für zukünftige Aufträge, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. (3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, HFINTAX stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu. (4) Die AAB gelten auch für Verträge, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden.
§ 2 Umfang und Durchführung des Auftrags
(1) HFINTAX erbringt ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Steuerberatungsgesetzes. (2) Die Tätigkeit erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. (3) HFINTAX übernimmt keine Geschäftsführungs-, Überwachungs- oder Kontrollfunktionen beim Auftraggeber. Entscheidungen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. (2) HFINTAX darf auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertrauen, soweit keine offensichtlichen Unrichtigkeiten erkennbar sind. (3) Nachteile aus verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Individuelle Vergütungsvereinbarungen, insbesondere in Angeboten oder Auftragsbestätigungen, gehen diesen Regelungen vor. (2) HFINTAX ist berechtigt, Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen. (3) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
§ 5 Verwendung von Arbeitsergebnissen
(1) Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. (2) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von HFINTAX. (3) Eine Haftung für die Verwendung durch Dritte ist ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
(1) Die Haftung von HFINTAX für fahrlässig verursachte Vermögensschäden ist auf die bestehende Versicherungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung je Schadensfall begrenzt. (2) Die Gesamtleistung für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres ist auf den vierfachen Betrag dieser Versicherungssumme begrenzt. (3) Mehrere Pflichtverletzungen aufgrund einer einheitlichen Fehlerquelle gelten als ein Schadensfall. (4) Die Haftung für Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. (5) Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist anzurechnen.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
HFINTAX ist berechtigt, Arbeitsergebnisse und Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzubehalten.
§ 8 Aufbewahrung von Unterlagen
(1) HFINTAX bewahrt Handakten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf. (2) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dürfen diese vernichtet werden, sofern der Auftraggeber sie nicht zuvor anfordert. (3) Die Herausgabe erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
§ 9 Elektronische Kommunikation
(1) Die Parteien dürfen elektronische Kommunikationsmittel verwenden. (2) Der Auftraggeber ist über die damit verbundenen Risiken informiert und erklärt sich mit dieser Kommunikationsform einverstanden.
§ 10 Datenschutz
HFINTAX verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 11 Geldwäschegesetz
HFINTAX ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, den Auftraggeber zu identifizieren und entsprechende Informationen einzuholen.
§ 12 Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
§ 13 Vertragsbeendigung
(1) Der Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden. (2) Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
§ 14 Fristen und Termine
Fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von HFINTAX.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Persönlich begleitet – von Anfang an
Auch wenn viele Prozesse digital ablaufen, bleibt die persönliche Betreuung bei uns im Mittelpunkt.
Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir Ihre Angaben und melden uns zeitnah bei Ihnen, um die nächsten Schritte gemeinsam zu besprechen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.
Digitale Zusammenarbeit – einfach und sicher
Wir setzen auf bewährte digitale Lösungen, um die Zusammenarbeit für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.
Über DATEV Unternehmen online, DATEV Meine Steuern und DATEV Personal können Dokumente, Belege und Informationen sicher digital ausgetauscht werden.
- Weniger Papier
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Mehr als klassische Steuerberatung
Für Unternehmen unterstützen wir auf Wunsch auch bei Reportings, Planungen und Budgetierungen.
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Fragen? Wir helfen gerne weiter.
Sie sind unsicher, welche Angaben benötigt werden oder möchten zunächst ein persönliches Gespräch führen?
Kein Problem.
Wir unterstützen Sie gerne und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur Zusammenarbeit mit HFINTAX.
